Neue Rechts- und Verfahrensordnung
25.02.2013Die neue Rechts- und Verfahrensordnung ist online und kann hier abgerufen werden:
Die neue Rechts- und Verfahrensordnung ist online und kann hier abgerufen werden:
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Erhöhung des Schiedsrichterentgeltes »
Ich hätte gerne eine Erläuterung zu §17 Absatz 4!
Wir kann man denn nicht schuldhaft, alkoholisert bzw. unter anderen Rauschmitteln stehen?
Angenommen ich sehe, dass in der Halbzeit ein Spieler der gegnerischen Mannschaft ein Bier trinkt und am Ende dieses Team auch gewinnt. Kann dann Einspruch eingelegt werden? Bei wem liegt die Beweislast?
Erklärung §17 Abs. 4 [Anlehnung an RVO des DFB]
Dieser Absatz ist eine Art „Abfangabsatz“, er fängt alle anderen Fälle von Alkohol- und Rauschmittelwirkung ab. Absatz 4 würde beispielsweise in Kraft treten bei: „etwas untergeschmuggelt / ins Glas oder in die Flasche gekippt“ , „Süßigkeiten mit Alkohol ohne es zu Wissen (Edle Tropfen, etc.) , u.v.m. [jedoch alles höchst unwahrscheinlich, muss aber mit eingeschlossen werden]
Mit dem letzten Absatz des §17 werden alle erdenklich möglichen Widrigkeiten, die der Paragraf sonst nicht abdeckt, abgefangen.
Ob dieses Vergehen dann schuldhaft von Spielern oder Mannschaften ausgeführt wurde, entscheidet die Rechtskommission mit schriftlicher Anhörung aller Beteiligten.
Zu deinem speziellen Fall mit dem Bier in der Halbzeit:
Die Halbzeit gilt als Spielunterbrechung, daher kann das Spiel nach so einem Vergehen durchaus fortgesetzt werden, jedoch musst du dann den betroffenen Spieler, ohne zu Zeigen der Roten Karte, vom Spiel ausschließen und dieses Vorkommen im Spielberichtsbogen festhalten. Weitergehend befasst sich dann die Rechtskommission mit diesem Vergehen.
Ein Beweis kann hier nicht angeführt werden, das Anzeigen durch den Schiedsrichter im Spielberichtsbogen reicht aus.
Jan Basener
Hallo dieser oben stehende satz macht mich irgendwie stutzig: „Ein Beweis kann hier nicht angeführt werden, das Anzeigen durch den Schiedsrichter im Spielberichtsbogen reicht aus.“ Also kann jeder schiri behauten der spieler hat eine bier getrunken obwohl es nicht der fall ist?? das finde ich ja auch sehr merkwürdig, jeder ist unschuldig solange nicht das gegenteil bewiesen ist!! so sollte das hier auch sein!!!
Hallo Martin,
Den einzigen Beweis den man erbringen kann sind Anhörungen der gegnerischen Spieler und Mitspieler, die einen werden ja sagen und die anderen nein. Und Blut abnehmen wird recht schwierig um das nachzuweisen. Außerdem stellt der Schiedsrichter ein Rechtsorgan dar. Er ist der oberste Richter auf dem Sportplatz, wenn hieraus sich Missbrauchsfälle ereignen, hat so ein „Schiedsrichter“, bzw. auch seine Person an sich, meiner Meinung nach, nichts in der Stadtliga verloren! Er hat mit Konsequenzen zu rechnen.
Man sollte nicht vergessen, dass das immer noch eine Freizeit-Liga ist, über sowas sollte normalerweise nicht mal gesprochen werden müssen, dass Leute (oder Schiedsrichter) andere mit Absicht beschuldigen!
Desweiteren wird keiner etwas gegen ein Schluck Bier in der Halbzeit einzuwenden haben, er sollte nur nicht stark angetrunken, und unter Einfluss von Alkohol o.ä., gegen Regeln verstoßen.
Und im aller schlimmsten anzunehmen Fall (was ich jedoch nie hoffe, dass das eintritt) wird sich die Rechtskommission sehr bemühen um das zu klären und jede Einzelheit ans Licht zu bringen.
Wenn die Mehrheit gegen diesen Absatz ist, kann auch durch die Beratung der Rechtskommission der Absatz geändert oder entfernt werden.
Jan Basener
Alles klar, aber ich finde es sollte als spieler nicht mal ein schluck in der halbzeit erlaubt sein!!!
So machen wir das! Kein Alkohol während des gesamten Spiels! Finde ich persönlich auch besser und so wird aus auch in Kreisligen etc. gehandhabt! Wer erwischt wird, wird vom Spiel ausgeschlossen.
Jan Basener